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Wer erhält den Fahrzeugbrief/ZB2?


Die Deutsche Leasing AG ist rechtliche Eigentümerin des Leasingfahrzeuges, damit verbleibt auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief) in unserer Verwahrung.




Alle Fragen und Antworten zum Thema

Gilt die normale Herstellergarantie?
Dürfen am Leasing-Fahrzeug Nachrüstungen durchgeführt werden?
Kann ich während der Vertragslaufzeit die Konditionen des Vertrags ändern (z.B. Laufzeit, Laufleistung, Leasingnehmer)?
Wann und in welcher Form sind die monatlichen Raten zu bezahlen?
Was ist eine Anzahlung?
Was ist bei einem Umzug oder Umfirmierung zu beachten?
Was muss ich beachten, wenn sich die Bankverbindung ändert?
Was muss ich beim Verlust des Kfz-Scheins beachten und tun?
Welche Zahlungsarten gibt es?
Wann beginnt der Vertrag?
Wer ist mein Ansprechpartner während der Vertragslaufzeit?
Wer bezahlt Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben, die sich auf den Gebrauch oder die Haltung des Fahrzeuges beziehen (Beispiel: Straßenbenutzungsgebühren wie Autobahn, Bundesstraßenmaut, Vignette etc.)
Kann ein laufender Vertrag gekündigt bzw. vorzeitig beendet werden?
Wie und wann erhalte ich die ServiceCard?

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