Wer darf das Leasingfahrzeug nutzen?
Neben Ihren Mitarbeitenden können auch deren Familienangehörige (Partner, Kinder) das Leasingfahrzeug im Rahmen des Firmenwagen-Leasings nutzen. Selbstverständlich nur, falls gültige Fahrerlaubnisse vorliegen und mit Zustimmung des Haupt-Fahrzeugnutzenden.