Was passiert, wenn das Leasingfahrzeug bei Rückgabe einen Schaden hat?


Wird im Rahmen der Fahrzeugrückgabe ein Unfallschaden festgestellt, benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Schadenmeldung. Die Abrechnung erfolgt dann, je nach Verursacher und bestehendem Versicherungsschutz, über Ihre Kaskoversicherung (MobilityProtect oder externer Versicherer). Eine Schadenmeldung ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich.

Werden bei der Rückgabe Schäden festgestellt, die über den üblichen Verschleiß hinausgehen und durch unsachgemäße Benutzung verursacht wurden, können diese als Minderwerte oder bei klassischen Unfallschaden als Reparaturkosten im Gutachten aufgeführt werden. Die Bewertung und Bezifferung von Schäden liegt in der Hoheit des Gutachters. Der Bewertung werden die Grundsätze VMF® – DIE FAIRE FAHRZEUGBEWERTUNG zugrunde gelegt.