Wer bezahlt die Kfz‑Steuer?
Die Kfz-Steuer ist von der Person (natürlich oder juristisch) zu entrichten, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Im Normalfall ist dies der Leasingnehmer, also Ihr Unternehmen.
Die Kfz-Steuer ist von der Person (natürlich oder juristisch) zu entrichten, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Im Normalfall ist dies der Leasingnehmer, also Ihr Unternehmen.