Wie funktioniert die Dienstwagenbesteuerung?


Für Dienstwagen mit Verbrennungsmotor gilt in Deutschland die 1%-Regelung. Das bedeutet, dass monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Leasingfahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Ausnahmen können für Plug-in-Hybride (PHEV) gelten. Für emissionsarme Fahrzeuge (C02-Ausstoß max. 50 g/km oder rein elektrische Reichweite mindestens 60 km/80 km ab 2025) werden nur 0,5 % zur Versteuerung herangezogen. Reine Elektrofahrzeuge (BEV) mit einem Bruttolistenpreis unter 70.000 € werden sogar nur mit 0,25 % besteuert, über 70.000 € Bruttolistenpreis ebenfalls mit 0,5 %. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater über die geltenden Regelungen und Voraussetzungen.